Die Vakanz ist erfasst; das Anforderungsprofil und die Firma sind bekannt.
Der Kunde besitzt eine Auftragsbestätigung mit Leistungsumfang und AGBs.
Ein Interview mit dem Kandidaten hat stattgefunden, die Stelle ist besprochen, der Inhalt des Gesprächs ist in den wesentlichen Punkten schriftlich festgehalten.
Ein Rahmenarbeitsvertrag mit dem/r MitarbeiterIn besteht, ebenso wie ein individueller Einsatzvertrag. Im Einsatzvertrag sind insbesondere geregelt
- Art der zu leistenden Arbeit
- Arbeitsort sowie Beginn und Ende des Einsatzes inkl. Kündigungsfrist
- Lohn, Nebenleistungen, Abzüge, Spesen inkl. Auszahlungstermine
- Versicherungen (Prämien und Leistungen)
- Leistungen bei besonderen Bedingungen wie Militärdienst, Mutterschaft etc.
- Arbeitszeiten
- allfällige besondere Vereinbarungen
Die Lohnabrechnung erfolgt sauber und gesetzeskonform (SUVA-konformes Lohnprogramm). Die BVG-Vorschriften werden eingehalten. Die Lohn und Sozialabgaben werden ebenfalls vorschriftsgemäss eingehalten, abgerechnet und überwiesen.
Aussagekräftige Dossiers sind - nach Zustimmung des Bewerbers - an den Kunden übermittelt.
Die Zustimmung des Bewerbers zum Einholen von Referenzen liegt vor.
Der Einsatz ist administrativ sauber und gemäss Auftragsbestätigung und AGBs abgewickelt. Die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber sind an diese zurückgegeben oder in Absprache mit diesen aufbewahrt. Die Forderungen des Datenschutzgesetzes bezüglich Aufbewahrung vertraulicher Dokumente werden vollumfänglich beachtet.